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Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge greifen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht unmittelbar ineinander. Ziel unserer Beratung ist dabei immer, dass der Unternehmer die vollständige Kontrolle über seine Nachfolge und die notwendigen Schritte behält.

Wir sorgen dafür, dass erbrechtliche Verfügungen und gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen aufeinander abgestimmt sind. Darüber hinaus prüfen wir, inwieweit durch Änderungen der Rechtsform Erbschaftsteuer minimiert werden kann.

Der richtige Gesellschaftsvertrag kann der notwendige Rahmen für zukünftige Erbengemeinschaften sein.

Darüber hinaus achten wir darauf, dass nicht durch falsche erbrechtliche Verfügungen Betriebsvermögen entnommen wird oder steuerliche Veräußerungsgeschäfte entstehen. In beiden Fällen könnte es durch die Aufdeckung stiller Reserven zu enormen Steuerzahlungen kommen.

 

 
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