Bei der Unternehmensnachfolge greifen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht
und Erbrecht unmittelbar ineinander. Ziel unserer Beratung ist dabei
immer, dass der Unternehmer die vollständige Kontrolle über seine
Nachfolge und die notwendigen Schritte behält.
Wir sorgen dafür, dass erbrechtliche Verfügungen und gesellschaftsrechtliche
Nachfolgeregelungen aufeinander abgestimmt sind. Darüber hinaus
prüfen wir, inwieweit durch Änderungen der Rechtsform Erbschaftsteuer
minimiert werden kann.
Der richtige Gesellschaftsvertrag kann der notwendige Rahmen für
zukünftige Erbengemeinschaften sein.
Darüber hinaus achten wir darauf, dass nicht durch falsche erbrechtliche
Verfügungen Betriebsvermögen entnommen wird oder steuerliche Veräußerungsgeschäfte
entstehen. In beiden Fällen könnte es durch die Aufdeckung stiller
Reserven zu enormen Steuerzahlungen kommen.