Steuerberatern wird sehr oft gegenüber Finanzbehörden ein zu vertrautes,
Rechtsanwälten ein zu aggressives Verhalten nachgesagt. Da wir beide
Professionen verbinden, treten wir dem Fiskus sowohl kooperativ
als auch selbstbewusst gegenüber.
Selbstverständlich suchen wir bei Betriebsprüfungen ein wirtschaftlich
vertretbares und vernünftiges Ergebnis. Auseinandersetzungen vor
Gericht sollen nach Möglichkeit vermieden werden, denn sie belasten
ein Unternehmen oder den Privatmann mit Unsicherheiten und Kosten.
Falls erforderlich, führen wir aber auch den Rechtsstreit bis zum
Bundesfinanzhof oder dem Verfassungsgericht bzw. den europäischen
Instanzen durch, statt schlechte Kompromisse für unseren Mandanten
einzugehen.
Diese Bereitschaft, gegebenenfalls alle rechtlichen
Möglichkeiten auszunutzen, und die langjährige Erfahrung
unserer auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte erhöhen
gleichzeitig die Aussicht, ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen.