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Steuerstreit

Steuerberatern wird sehr oft gegenüber Finanzbehörden ein zu vertrautes, Rechtsanwälten ein zu aggressives Verhalten nachgesagt. Da wir beide Professionen verbinden, treten wir dem Fiskus sowohl kooperativ als auch selbstbewusst gegenüber.

Selbstverständlich suchen wir bei Betriebsprüfungen ein wirtschaftlich vertretbares und vernünftiges Ergebnis. Auseinandersetzungen vor Gericht sollen nach Möglichkeit vermieden werden, denn sie belasten ein Unternehmen oder den Privatmann mit Unsicherheiten und Kosten.

Falls erforderlich, führen wir aber auch den Rechtsstreit bis zum Bundesfinanzhof oder dem Verfassungsgericht bzw. den europäischen Instanzen durch, statt schlechte Kompromisse für unseren Mandanten einzugehen.

Diese Bereitschaft, gegebenenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, und die langjährige Erfahrung unserer auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte erhöhen gleichzeitig die Aussicht, ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen.

 

 

 
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