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Steuerstrafrecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerstrafrechtlichen Fragen, dies umfasst insbesondere die Erstellung von Selbstanzeigen, Verfahren der Nachbesteuerung und Abgabe der notwendigen Erklärungen.

Außerdem vertreten wir unsere Mandanten in Ordnungswidrigkeiten-verfahren oder Strafverfahren / Strafbefehlsverfahren, in laufenden Ermittlungsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und werden als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren tätig.

Bei Durchsuchungen und Beschlagnahme stellen wir die Beachtung aller Rechtsvorschriften zum Schutz der Steuerpflichtigen sicher. Entsteht bei Betriebsprüfungen der Verdacht auf Steuerhinterziehung, beraten wir, wie hierauf sinnvoll zu reagieren ist.

Im Steuerstrafrecht arbeiten wir vertrauensvoll mit Steuerberatern anderer Kanzleien zusammen und ergänzen deren steuerliche Beratung durch die strafrechtlichen Aspekte. Dabei respektieren wir stets das bestehende Mandatsverhältnis.

 

 
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