Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerstrafrechtlichen Fragen,
dies umfasst insbesondere die Erstellung von Selbstanzeigen, Verfahren
der Nachbesteuerung und Abgabe der notwendigen Erklärungen.
Außerdem
vertreten wir unsere Mandanten in Ordnungswidrigkeiten-verfahren
oder Strafverfahren / Strafbefehlsverfahren, in laufenden
Ermittlungsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden
und werden als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren
tätig.
Bei Durchsuchungen und Beschlagnahme stellen wir die Beachtung aller
Rechtsvorschriften zum Schutz der Steuerpflichtigen sicher. Entsteht
bei Betriebsprüfungen der Verdacht auf Steuerhinterziehung, beraten
wir, wie hierauf sinnvoll zu reagieren ist.
Im Steuerstrafrecht arbeiten wir vertrauensvoll mit Steuerberatern
anderer Kanzleien zusammen und ergänzen deren steuerliche Beratung
durch die strafrechtlichen Aspekte. Dabei respektieren wir stets
das bestehende Mandatsverhältnis.