Selbstverständlich gehört die Erstellung von Jahresabschlüssen für
unsere Mandanten zu unserem Leistungsspektrum. Neben den reinen
Abschlusstätigkeiten achten wir auf steuerliche Optimierungen durch
Rücklagenbildung und Ausübung von Wahlrechten.
Genauso wichtig ist aber die vollständige handelsrechtliche Struktur
des Jahresabschlusses mit Ausweis von Haftungsverhältnissen, Anhangsangaben
und der Prüfung der Fortführungsprognose.
Im Krisenfall weisen wir unsere Mandanten auch auf Insolvenztatbestände
hin und beraten, wie diese überwunden werden können.
Der Jahresabschluss ist aus sich selbst heraus nur beschränkt aussagekräftig.
Wir erstellen daher im Regelfall einen Bericht über unsere Arbeit
und geben Erläuterungen zu einzelnen Bilanz- oder G+V- Positionen.
Gegenüber Banken ist ein solcher Bericht, der auch Aussagen über
unsere Prüfungshandlungen enthält, für ein gutes
Rating und damit für günstige Darlehenskonditionen unverzichtbar.
Selbstverständlich erstellen wir für unsere ausländischen Mandanten
auch Jahresabschlüsse in englischer Sprache.