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Erstellung von Jahresabschlüssen

Selbstverständlich gehört die Erstellung von Jahresabschlüssen für unsere Mandanten zu unserem Leistungsspektrum. Neben den reinen Abschlusstätigkeiten achten wir auf steuerliche Optimierungen durch Rücklagenbildung und Ausübung von Wahlrechten.

Genauso wichtig ist aber die vollständige handelsrechtliche Struktur des Jahresabschlusses mit Ausweis von Haftungsverhältnissen, Anhangsangaben und der Prüfung der Fortführungsprognose.

Im Krisenfall weisen wir unsere Mandanten auch auf Insolvenztatbestände hin und beraten, wie diese überwunden werden können.

Der Jahresabschluss ist aus sich selbst heraus nur beschränkt aussagekräftig. Wir erstellen daher im Regelfall einen Bericht über unsere Arbeit und geben Erläuterungen zu einzelnen Bilanz- oder G+V- Positionen.

Gegenüber Banken ist ein solcher Bericht, der auch Aussagen über unsere Prüfungshandlungen enthält, für ein gutes Rating und damit für günstige Darlehenskonditionen unverzichtbar.

Selbstverständlich erstellen wir für unsere ausländischen Mandanten auch Jahresabschlüsse in englischer Sprache.

 

 
Jahresabschlüsse