Der Gewerbliche Rechtsschutz nimmt an seiner wirtschaftlichen Bedeutung
für Unternehmen ständig zu. Überall dort, wo Werte durch eine persönliche
geistige Schöpfung entstehen, stellt sich die Frage, wie diese geschützt
werden können und wie man sie am besten verteidigt.
Daneben ist
zu klären, wem Rechte zustehen und wie sie vertraglich
verwertet werden können. Aus diesem Grund ist dieses Rechtsgebiet
auch mit zahlreichen weiteren Rechtsgebieten eng verbunden.
Wir beraten zu Fragen des Markenrechts, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechts
und des Urheberrechts als den klassischen Rechtsgebieten des Gewerblichen
Rechtsschutzes.
Gleichzeitig berücksichtigen wir die Schnittstellen
zum Internetrecht, IT-Recht, Vertriebsrecht oder
Arbeitsrecht. Für Rechtsfragen aus dem Bereich des Patentrechts
stehen uns kompetente Patentanwälte als Partner zur Seite.