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Freiwillige Prüfungen

Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahres- oder Konzernabschluss prüfen zu lassen, nehmen die Möglichkeit zu freiwilligen Prüfen gerne wahr, bevor die eigene Bank hierzu auffordert.

Eigeninitiative zeigt hier Weitsicht. Ein geprüfter Abschluss bestätigt die Seriosität und das Risikobewusstsein eines Unternehmers und ist bei Banken gern gesehen. Neben diesen Ordnungsmäßigkeitsprüfungen führen wir weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, dies sind:

  • Prüfung innerbetrieblicher Abläufe

  • Prüfung des Risikomanagement- und Überwachungssystems
    Due Diligence-Prüfungen

  • Prüfung von Sanierungskonzepten

 

 
Freiwillige Prüfungen