Unternehmen,
die nicht gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahres- oder Konzernabschluss
prüfen zu lassen, nehmen die Möglichkeit zu freiwilligen Prüfen
gerne wahr, bevor die eigene Bank hierzu auffordert.
Eigeninitiative
zeigt hier Weitsicht.
Ein geprüfter Abschluss bestätigt die Seriosität
und das Risikobewusstsein eines Unternehmers und
ist bei Banken gern gesehen.
Neben diesen Ordnungsmäßigkeitsprüfungen führen wir
weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen durch,
dies sind:
- Prüfung innerbetrieblicher Abläufe
- Prüfung des Risikomanagement- und Überwachungssystems
Due Diligence-Prüfungen
- Prüfung von Sanierungskonzepten