Auf Wunsch unserer Mandanten übernehmen wir die Durchführung der
Finanzbuchhaltung einschließlich der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen.
Wir liefern individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, auch
in Englisch oder in Formaten, die durch Konzernvorschriften vorgegeben
sind. Wir verfügen dabei über langjährige Erfahrung gerade auch
mit Unternehmen im europäischen und außereuropäischen Ausland.
Dabei achten wir auf betriebswirtschaftlich richtige Ergebnisse,
auch bei kleineren Unternehmen. Hierunter verstehen wir beispielsweise
die Verbuchung von Bestandsveränderungen und kalkulatorischen Abschreibungen
oder die unterjährige Auflösung von Rückstellungen.
Eine Finanzbuchhaltung,
die nur erstellt wird, um dem Fiskus die richtigen
Zahlen für die Umsatzsteuer zu liefern, ist verschenktes Geld. Mindestens
genauso wichtig ist die Nutzung der Finanzbuchhaltung als betriebswirtschaftliches
Steuerungsinstrument.
Zügige Erledigung der gestellten Aufgaben ist bei uns selbstverständlich.
Übergibt uns der Mandant Belege zur Verarbeitung, so kehren diese
zeitnah in sein Unternehmen zurück. Wir wissen, dass unsere Mandanten
die Belege brauchen und verarbeiten diese umgehend. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Belege digital zu übermitteln.