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Übernahme von Finanzbuchhaltung

Auf Wunsch unserer Mandanten übernehmen wir die Durchführung der Finanzbuchhaltung einschließlich der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen.

Wir liefern individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, auch in Englisch oder in Formaten, die durch Konzernvorschriften vorgegeben sind. Wir verfügen dabei über langjährige Erfahrung gerade auch mit Unternehmen im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Dabei achten wir auf betriebswirtschaftlich richtige Ergebnisse, auch bei kleineren Unternehmen. Hierunter verstehen wir beispielsweise die Verbuchung von Bestandsveränderungen und kalkulatorischen Abschreibungen oder die unterjährige Auflösung von Rückstellungen.

Eine Finanzbuchhaltung, die nur erstellt wird, um dem Fiskus die richtigen Zahlen für die Umsatzsteuer zu liefern, ist verschenktes Geld. Mindestens genauso wichtig ist die Nutzung der Finanzbuchhaltung als betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument.

Zügige Erledigung der gestellten Aufgaben ist bei uns selbstverständlich. Übergibt uns der Mandant Belege zur Verarbeitung, so kehren diese zeitnah in sein Unternehmen zurück. Wir wissen, dass unsere Mandanten die Belege brauchen und verarbeiten diese umgehend. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Belege digital zu übermitteln.

 

 
Finanzbuchhaltung